Direkt zum Inhalt

Rechtsgrundlage: § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 12 BFSGV, EN 301 549 V3.2.1, WCAG 2.2 Level AA.


1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Webseite handwerkeasy.de (sowie alle Subdomains) als digitales Angebot der HandwerkEasy, Inhaberin Gülsah Altintas, Adolf-Todt-Straße 30, 65203 Wiesbaden.

Die Plattform fällt unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, weil sie eine Online-Dienstleistung im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG anbietet (Buchung von Handwerksdienstleistungen einschließlich elektronischem Geschäftsverkehr).

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite handwerkeasy.de ist mit den Anforderungen des BFSG, der BFSGV und der harmonisierten Norm EN 301 549 V3.2.1 zum Stand des Soft-Launches teilweise vereinbar.

Die Bewertung der Konformität erfolgt durch Selbstbewertung auf Basis der WCAG 2.2 Level AA Erfolgskriterien, ergänzt um:

  • Lighthouse Accessibility Audit (Ziel ≥ 95)
  • Tastatur-Navigations-Test
  • Screenreader-Stichprobe mit NVDA

Die letzte Selbstbewertung wurde am [DATUM_LETZTE_PRUEFUNG] durchgeführt.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind zum Stand des Soft-Launches nicht oder nur teilweise barrierefrei, weil sie aktuell technisch nicht vollständig den Anforderungen entsprechen:

3.1 Beta-Bewertungs-Sektion

Was nicht barrierefrei ist: Die Bewertungs-Sektion auf den Service-Seiten zeigt während der Beta-Phase Skelett-Karten mit dem Hinweis „Echte Bewertung folgt nach unserem offiziellen Launch im Mai 2026". Die Karten enthalten leere Sterne als Platzhalter ohne semantischen Wert.

Begründung: Beta-Phase, keine echten Kundenstimmen vorhanden. Die Karten sind aria-hidden gesetzt und über Screenreader nicht ausgelesen, der erläuternde Disclaimer-Text ist hingegen vollständig zugänglich.

Geplante Behebung: Mit Erscheinen echter Kundenstimmen (geplant Mai 2026) werden die Karten durch echte Bewertungen ersetzt; aria-hidden wird entfernt.

3.2 Strukturierte Daten / JSON-LD-Volltext

Was nicht barrierefrei ist: Die JSON-LD-Skelette (Service / FAQPage / BreadcrumbList) sind zum Soft-Launch in Skelett-Form vorhanden; Volltext-Optimierung (LocalBusiness, AggregateRating, Reviews) folgt mit erstem Datenstand.

Begründung: Der Volltext setzt produktive Kundenstimmen voraus, die zum Soft-Launch nicht vorliegen.

Geplante Behebung: Phase F6 der Launch-Roadmap (Mai 2026): JSON-LD wird mit echten Daten erweitert.

3.3 PDF-Anhänge

Was nicht barrierefrei ist: Vom Anwaltsreview erstellte PDF-Anhänge (z.B. Widerrufsformular, AGB-Druckversion) sind ggf. nicht vollständig BITV-konform getaggt.

Begründung: Anwalts-Vorlagen werden übernommen ohne Tagging-Ergänzung.

Geplante Behebung: Ab Soft-Launch laufende Konvertierung in HTML-Volltext + PDF mit logischer Tag-Struktur. Ziel: Q3 2026.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am [DATUM_VEROEFFENTLICHUNG] auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Die Selbstbewertung umfasste:

  • automatisierte Lighthouse Accessibility Audits (Chrome DevTools)
  • manuelle Tastatur-Navigation auf allen Soft-Launch-Seiten (Hero, Rechner, Service-Seiten, Checkout, Bestätigung, Rechtsseiten)
  • Screenreader-Stichprobe mit NVDA Version [VERSION] auf der Service-Seite Fensterreinigung
  • Kontrast-Prüfung über WebAIM Contrast Checker
  • semantische HTML-Prüfung (Heading-Hierarchie, Landmarks, ARIA)

5. Feedback und Kontakt zur Barriere-Meldung

Solltest du Mängel im Hinblick auf die barrierefreie Gestaltung von handwerkeasy.de feststellen, kannst du dich gerne an uns wenden. Wir bemühen uns um zeitnahe Behebung.

Wir antworten in der Regel innerhalb von 5 Werktagen und nennen einen konkreten Zeitplan zur Behebung des gemeldeten Mangels.

6. Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach deinem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Auch wenn HandwerkEasy keine öffentliche Stelle ist, weisen wir vorsorglich auf das niedrigschwellige Beschwerdeverfahren der Bundesfachstelle Barrierefreiheit hin:

Für Verbraucherbeschwerden zur Barrierefreiheit von Online-Diensten ist außerdem die Marktüberwachungsstelle der Länder zuständig (Zentralstelle: Bremen).