Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Verträge über Reinigungs-, Garten- und Hausmeisterdienstleistungen, die Verbraucher:innen (§ 13 BGB) und Unternehmen (§ 14 BGB) über handwerkeasy.de mit HandwerkEasy schließen. Regelungen, die nur für Verbraucher:innen gelten, insbesondere das Widerrufsrecht (§ 7), sind als solche gekennzeichnet.
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Dein Vertragspartner ist:
Inhaberin Gülsah Altintas
Heinrich-Zille-Straße 23
65201 Wiesbaden
Telefon: +49 171 1860847
E-Mail: info@handwerkeasy.de
USt-Identifikationsnummer: DE460005809
(im Folgenden „HandwerkEasy“ oder „wir“).
(2) HandwerkEasy erbringt die gebuchten Leistungen selbst, durch eigene Mitarbeitende oder durch von uns beauftragte Subunternehmer (im Folgenden „Partner“, auf der Website „Profi“). Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dir und HandwerkEasy zustande, nicht mit dem Partner. Wir haften für unsere Partner wie für eigenes Handeln (§ 278 BGB).
(3) Es gilt die Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt deiner Buchung auf handwerkeasy.de/agb veröffentlicht ist. Abweichende Bedingungen von Unternehmenskund:innen werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen und der Preisrechner auf handwerkeasy.de sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung an dich, ein Angebot abzugeben.
(2) Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig buchen“ im Bezahlschritt gibst du ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb aufgeführten Leistungen ab. Vorher kannst du alle Eingaben über die Schritte des Buchungsablaufs prüfen und ändern.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir dein Angebot annehmen. Die Annahme erfolgt durch die Buchungsbestätigung per E-Mail, die wir unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung bzw. nach Hinterlegung des Zahlungsmittels automatisch versenden. Eine Zahlungsmitteilung des Zahlungsdienstleisters allein ist noch keine Annahme. Schlägt die Zahlung fehl oder nehmen wir das Angebot nicht an, kommt kein Vertrag zustande; bereits eingezogene Beträge erstatten wir.
(4) Die Buchungsbestätigung enthält alle Vertragsdaten (Leistungen, Preise, Termine, Adressen), die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular im Volltext und diese AGB als PDF-Anhang. Wir speichern den Vertragstext; Kund:innen mit Kundenkonto können ihre Buchungen dort jederzeit einsehen. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB kannst du unter handwerkeasy.de/agb abrufen und speichern.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus deiner Auswahl im Preisrechner und im Buchungsablauf (Leistung, Mengen wie Fläche, Fensteranzahl oder Heckenlänge, Zusatzleistungen, Termin) sowie aus der Leistungsbeschreibung auf der jeweiligen Leistungsseite, so wie sie in der Buchungsbestätigung zusammengefasst ist.
Im Festpreis enthalten
- Anfahrt innerhalb unseres Servicegebiets (die Verfügbarkeit prüfst du vorab über die Postleitzahl)
- Geräte, Maschinen und Reinigungs- bzw. Streumittel, soweit auf der Leistungsseite nichts anderes steht
- Versicherungsschutz nach § 9
Nicht im Festpreis enthalten
- Mehrarbeit durch Umstände, die aus deinen Angaben nicht erkennbar waren (z. B. eingebrannter Mörtel, Kleber- oder Farbreste auf Fenstern, stark verwilderte Hecken). Wir informieren dich vor Beginn der Mehrarbeit und führen sie nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung zum genannten Preis aus (§ 8).
- Reinigung von Glas mit Glaskorrosion („blinde Fenster“, § 8)
- Zusatzleistungen, die im Rechner angeboten, aber nicht ausgewählt wurden
- Entsorgung von Schnittgut oder Abfall, wenn sie auf der Leistungsseite nicht ausdrücklich enthalten ist
(2) Foto-Dokumentation: Zur Qualitätssicherung und als Nachweis der Leistung fertigt der ausführende Partner Vorher-/Nachher-Fotos der bearbeiteten Bereiche an. Personen und erkennbar private oder vertrauliche Gegenstände werden nicht gezielt fotografiert. Die Fotos stellen wir dir nach dem Termin zur Verfügung und löschen sie nach 24 Monaten (Details in der Datenschutzerklärung). Du kannst der Foto-Dokumentation jederzeit widersprechen, z. B. per E-Mail oder gegenüber dem Partner vor Ort; dann dokumentieren wir nur in Textform.
§ 4 Festpreis und Zahlung
(1) Alle Preise auf handwerkeasy.de sind Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
(2) Der im Rechner berechnete und im Bezahlschritt angezeigte Preis ist der vereinbarte Festpreis. Er ändert sich nur, wenn vor Ort ein Zustand vorliegt, der aus deinen Angaben nicht erkennbar war (§ 8), und du der Mehrleistung vor Ausführung ausdrücklich zugestimmt hast, oder wenn deine Angaben erheblich von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen (§ 6b).
(3) Mindestpreis: Für jede Leistung gilt ein Mindestbetrag je Termin. Liegt der berechnete Preis darunter, wird der Mindestbetrag berechnet. Der Rechner zeigt dir das vor der Buchung an.
(4) Zahlung: Die Zahlung erfolgt online über unseren Zahlungsdienstleister Stripe. Bei Einmalbuchungen stehen je nach Gerät Karte (Kredit- und Debitkarte), SEPA-Lastschrift, PayPal, Apple Pay, Google Pay und Amazon Pay zur Verfügung, bei Abos Karte und SEPA-Lastschrift; die verfügbaren Zahlarten siehst du im Bezahlschritt. Bei Einmalbuchungen ist der Preis mit der Buchung fällig und wird sofort eingezogen. Bei Abos wird der Betrag jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums eingezogen; die erste Rate mit der Buchung, bei Vormerkungen außerhalb der Saison zum Saisonstart (§ 6c, § 6e). Zu jeder Zahlung erhältst du eine Rechnung als PDF per E-Mail.
(5) SEPA-Lastschrift: Mit Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmst du zu, dass wir dir die Vorankündigung der Abbuchung (Pre-Notification) spätestens einen Tag vor Fälligkeit per E-Mail zusenden dürfen. Du sorgst für ausreichende Deckung des Kontos.
(6) Fehlgeschlagene Zahlungen: Schlägt eine Abbuchung fehl, informieren wir dich per E-Mail und versuchen den Einzug erneut. Kosten, die uns durch eine von dir zu vertretende Rücklastschrift entstehen (z. B. Bankgebühren), dürfen wir dir in tatsächlich angefallener Höhe berechnen. Bleibt die Zahlung trotz Erinnerung mit angemessener Frist aus, können wir anstehende Termine aussetzen und laufende Abos außerordentlich kündigen. Die gesetzlichen Regeln zum Verzug bleiben unberührt.
§ 5 Termin, Wetter und höhere Gewalt
(1) Du wählst bei der Buchung einen Tag und ein Zeitfenster. Mit der Buchungsbestätigung ist der Termin verbindlich vereinbart. Unser Partner kommt innerhalb dieses Zeitfensters; am Vortag erinnern wir dich per E-Mail an Tag und Zeitfenster.
(2) Wetter bei Außenarbeiten (Fensterreinigung außen, Rasenmähen, Heckenschnitt, Winterdienst): Bei Wetterbedingungen, die eine fachgerechte oder sichere Ausführung nicht zulassen (z. B. Sturm, Starkregen, Frost, Gewitter), dürfen wir den Termin verschieben. Wir informieren dich so früh wie möglich, schlagen dir einen neuen Termin vor und berechnen dafür nichts. Kommt kein Ersatztermin zustande, erstatten wir den Preis für den ausgefallenen Termin.
(3) Höhere Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Streik): Beide Seiten sind für die Dauer des Hindernisses von ihren Leistungspflichten befreit. Für nicht erbrachte Leistungen erstatten wir bereits gezahlte Beträge.
(4) Gesetzliche Sperrzeiten: Heckenrückschnitt ist vom 1. März bis 30. September gesetzlich nicht erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Solche Zeiträume und unsere Betriebsferien (24. bis 26. Dezember) sind im Buchungskalender gesperrt. Abo-Termine, die auf gesperrte Tage fallen, verschieben wir in Absprache mit dir.
§ 5a Zugang und Mitwirkung
(1) Du stellst sicher, dass der Partner zum vereinbarten Termin Zugang zu den zu reinigenden bzw. zu bearbeitenden Räumen und Flächen hat, durch Anwesenheit, Schlüsselübergabe oder einen anderen abgesprochenen Weg.
(2) Soweit für die Leistung nötig, stellst du Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung und sorgst dafür, dass die Flächen frei zugänglich sind (z. B. keine zugestellten Bereiche, bewegliche Gegenstände auf Fensterbänken entfernt).
(3) Überlassene Schlüssel verwahren wir sorgfältig und ohne Zuordnung zu deiner Adresse und geben sie nach Vertragsende unverzüglich zurück.
(4) Können wir die Leistung nicht erbringen, weil der Zugang fehlt oder du nicht mitgewirkt hast (z. B. vergebliche Anfahrt), gilt der Termin als weniger als 24 Stunden vorher storniert; § 6 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend. Bietest du uns noch am selben Tag Zugang an, führen wir die Leistung aus, soweit das im Tourenplan möglich ist.
§ 6 Stornierung und Verschieben durch dich
(1) Du kannst einen gebuchten Termin jederzeit über den Link „Buchung verwalten“ in deiner Bestätigungs-E-Mail, im Kundenkonto oder per E-Mail an info@handwerkeasy.de stornieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem deine Stornierung bei uns eingeht.
(2) Bei einer Stornierung berechnen wir folgende pauschale Entschädigung für die bereits erbrachte Planung, die reservierte Kapazität und die Anfahrtsvorbereitung:
| Stornierung | Entschädigung |
|---|---|
| bis 48 Stunden vor Beginn des Zeitfensters | kostenlos, volle Erstattung |
| weniger als 48, aber mindestens 24 Stunden vorher | 50 % des Preises des Termins |
| weniger als 24 Stunden vorher oder Nichterscheinen | 100 % des Preises des Termins |
(3) Dir bleibt der Nachweis unbenommen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dann schuldest du nur den nachgewiesenen Betrag. Die Pauschale entfällt, wenn wir den Termin nach § 5 selbst verschoben haben oder höhere Gewalt vorliegt. Erstattungen gehen innerhalb von 14 Tagen auf das bei der Buchung genutzte Zahlungsmittel.
(4) Dein gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher:in (§ 7) bleibt von dieser Staffel unberührt. Du kannst dich jederzeit für die für dich günstigere Regel entscheiden.
(5) Verschieben statt stornieren: Bis 24 Stunden vor Beginn des Zeitfensters kannst du jeden Termin kostenlos auf einen anderen freien Termin verschieben, frühestens auf übermorgen und nur außerhalb gesperrter Zeiträume (§ 5 Abs. 4). Danach ist nur noch eine Stornierung nach Absatz 2 möglich. Verschiebst du einen Termin weniger als 48 Stunden vor dem ursprünglichen Beginn, gilt für eine spätere Stornierung des verschobenen Termins die Erstattungsquote, die zum Zeitpunkt des Verschiebens galt.
§ 6a Abos: Laufzeit, Kündigung, Pause
(1) Laufzeit und Kündigung: Abos (regelmäßig wiederkehrende Leistungen, z. B. wöchentliche Büroreinigung) laufen auf unbestimmte Zeit. Du kannst dein Abo jederzeit kündigen, über das Kundenkonto, den Link „Buchung verwalten“ oder per E-Mail an info@handwerkeasy.de; maßgeblich ist der Eingang bei uns. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungszeitraums (Monat, Quartal, Halbjahr oder Jahr je nach gewählter Zahlweise). Die Leistungen dieses Zeitraums erbringen wir noch vollständig; danach wird nichts mehr abgebucht. Eine anteilige Erstattung für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt nicht, außer bei Zusatzleistungen nach Absatz 3 und 4.
(2) Bereits bestätigte Termine bis zum Wirksamwerden der Kündigung werden regulär ausgeführt. Einzelne Abo-Termine lassen sich nicht stornieren, du kannst sie aber nach § 6 Abs. 5 kostenlos verschieben oder das Abo nach Absatz 8 pausieren.
(3) Zusatzleistungen mit längeren Zyklen (z. B. „alle 3 Monate“ oder „alle 6 Monate“) werden monatlich anteilig berechnet und zum Ende des jeweiligen Zyklus ausgeführt. Kündigst du vor der Ausführung, erstatten wir die bereits gezahlten anteiligen Beträge für nicht ausgeführte Zyklusleistungen vollständig.
(4) Jahres-Zusatzleistungen (z. B. Nachsaat, Rasen sanden) werden monatlich anteilig berechnet, aber zur fachlich passenden Jahreszeit ausgeführt, gegebenenfalls bevor der Jahresbetrag vollständig gezahlt ist. Kündigst du nach der Ausführung, aber vor vollständiger Zahlung, wird der noch offene Restbetrag für die bereits ausgeführte Leistung mit der Schlussabrechnung fällig. Wurde die Leistung bei Kündigung noch nicht ausgeführt, erstatten wir die gezahlten anteiligen Beträge vollständig.
(5) Erstattungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen auf das bei der Buchung genutzte Zahlungsmittel.
(6) HandwerkEasy kann ein Abo mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(7) Preisänderungen: Den vereinbarten Abo-Preis ändern wir nicht einseitig. Möchten wir ihn anpassen (z. B. wegen gestiegener Lohn-, Material- oder Fahrtkosten), bieten wir dir die Änderung mindestens 6 Wochen vorher in Textform an, frühestens mit Wirkung 6 Monate nach Abo-Beginn. Du kannst das Angebot annehmen oder das Abo bis zum angekündigten Zeitpunkt kündigen; bis dahin gilt der bisherige Preis. Widersprichst du nicht und nutzt das Abo weiter, gilt das nicht als Zustimmung; der neue Preis gilt nur, wenn du ihm ausdrücklich zustimmst.
(8) Pausieren: Abos mit regelmäßiger Terminserie (z. B. Büro-, Treppenhaus- und monatliche Fensterreinigung, Rasenmähen, Mülltonnenservice) kannst du über das Kundenkonto pausieren, jeweils für einen ganzen Abrechnungsmonat und höchstens zwei Pausenmonate je Kalenderjahr. Die Pause muss spätestens 7 Tage vor Beginn des Pausenmonats angekündigt werden. Im Pausenmonat finden keine Termine statt und es wird nichts abgebucht; danach läuft das Abo automatisch zum bisherigen Preis weiter. Zusatzleistungen pausieren mit; eine Zusatzleistung, deren Ausführung in die Pause fällt, holen wir beim nächsten regulären Termin nach, soweit die Jahreszeit das zulässt. Nicht pausierbar sind Abos ohne regelmäßige Terminserie (z. B. Fensterreinigung quartalsweise oder halbjährlich, Heckenformschnitt) und der Winterdienst-Saisonvertrag (§ 6c). Kündigst du während einer Pause, endet das Abo mit dem Pausenmonat.
(9) Rhythmus ändern: Möchtest du den Rhythmus deines Abos ändern (z. B. von wöchentlich auf zweiwöchentlich), buchst du das neue Abo online und kündigst das alte nach Absatz 1; auf Wunsch stimmen wir den Wechsel telefonisch so ab, dass keine Doppelabbuchung entsteht.
§ 6b Stornierung oder Abbruch durch HandwerkEasy
(1) Wir können eine Buchung stornieren oder die Leistung abbrechen, wenn sie auf offensichtlich unrichtigen Angaben beruht, etwa erheblich abweichenden Flächen-, Etagen- oder Stückangaben gegenüber den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort, und eine einvernehmliche Anpassung des Preises nach § 4 Abs. 2 nicht zustande kommt.
(2) Gleiches gilt bei missbräuchlicher Nutzung, insbesondere bei Schein- oder Spaßbuchungen, systematischen Falschbuchungen, dem Versuch, Leistungen unter Umgehung von HandwerkEasy direkt mit dem Partner abzuwickeln, sowie bei beleidigendem oder gefährdendem Verhalten gegenüber unseren Partnern.
(3) Gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstatten wir. Für bis zum Abbruch tatsächlich erbrachte Leistungen und für nachweisbar entstandene Aufwendungen (z. B. vergebliche Anfahrt bei einer Scheinbuchung) können wir eine angemessene Vergütung berechnen; § 6 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.
(4) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6c Winterdienst: Saisonvertrag
(1) Der Winterdienst wird als Saisonvertrag für die Saison vom 1. November bis 31. März gebucht; ein Einstieg ist auch während der laufenden Saison bis zum 17. März möglich. Buchungen ab dem 18. März gelten als Vormerkung für die folgende Saison. Mit der Buchung reservieren wir Kapazität, Gerät und Streumaterial verbindlich für dich. Die Einsatzbereitschaft beginnt am 1. November, bei Buchung während der Saison 7 Tage nach der Buchung. Leistungsumfang ist das Räumen und Streuen der gebuchten Fläche innerhalb der Räum- und Streuzeiten der jeweiligen kommunalen Satzung, wie auf der Leistungsseite beschrieben und in der Buchungsbestätigung zusammengefasst.
(2) Preis: Der Saisonpreis richtet sich nach der Fläche und der Höhenlage der Einsatzadresse (höhere Lagen haben mehr Schneetage) und wird im Rechner als Festpreis angezeigt. Bei Einstieg nach Saisonbeginn zahlst du nur den Anteil für die verbleibende Saison; die Monate sind nach ihrem typischen Schneeaufkommen gewichtet (November 10 %, Dezember 25 %, Januar 35 %, Februar 20 %, März 10 %). Maßgeblich ist der Monat, in dem die Einsatzbereitschaft beginnt. Beginnt sie im Dezember oder später, kommt ein Kurzfristig-Zuschlag von 10 % auf diesen Anteil hinzu. Bei monatlicher Zahlweise zahlst du ab Beginn der Einsatzbereitschaft für jeden verbleibenden Monat bis März eine Rate. Grundlage ist die Monatsrate, die bei Buchung vor der Saison gelten würde; beginnt die Einsatzbereitschaft im Dezember oder später, kommt darauf der Kurzfristig-Zuschlag von 10 % und, wenn die verbleibenden Monate nach den obigen Gewichten schneereicher als der Saisondurchschnitt sind, ein entsprechender Schnee-Aufschlag. Anteil, Zuschläge und Raten werden dir vor der Buchung angezeigt.
(3) Laufzeit: Der Saisonvertrag endet automatisch mit Ablauf des 31. März; er verlängert sich nicht. Eine ordentliche Kündigung während der Saison ist ausgeschlossen, unabhängig von der Zahlweise: Bei monatlicher Zahlung sind alle Raten bis März geschuldet, die Saison-Einmalzahlung wird bei vorzeitigem Verzicht nicht anteilig erstattet. Das Widerrufsrecht von Verbraucher:innen (§ 7) und das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
(4) Zahlung: Abweichend von § 4 Abs. 4 ist die Saison-Einmalzahlung mit der Buchung fällig; dafür erhältst du den im Rechner ausgewiesenen Rabatt. Bei monatlicher Zahlweise wird die erste Rate zum Saisonbeginn am 1. November eingezogen, bei Einstieg während der Saison mit der Buchung; die weiteren Raten jeweils am gleichen Tag der Folgemonate. Du zahlst so viele Raten, wie Saisonmonate ab Beginn der Einsatzbereitschaft verbleiben (z. B. Beginn im Januar: 3 Raten).
(5) Verkehrssicherungspflicht: Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht für die gebuchte Fläche im gebuchten Umfang. Deine gesetzliche Pflicht, die Erfüllung stichprobenartig zu überwachen und uns bei Problemen zu informieren, bleibt bestehen. Für Flächen, die nicht gebucht sind, und für Einsätze außerhalb der satzungsgemäßen Räumzeiten sind wir nicht verantwortlich.
(6) Rechtzeitig vor der neuen Saison erinnern wir dich per E-Mail; du kannst dann mit wenigen Klicks erneut buchen. § 5 (Wetter, höhere Gewalt) gilt entsprechend.
§ 6d Mülltonnenservice: Monatsabo
(1) Der Mülltonnenservice wird als Monatsabo erbracht. Maßgeblich für unsere Einsätze ist der offizielle Abfuhrkalender deiner Kommune. Verschiebt oder streicht die Kommune eine Abfuhr (z. B. wegen Feiertagen oder Streik), verschieben sich unsere Einsätze entsprechend; ein Erstattungsanspruch entsteht dadurch nicht.
(2) Du gibst bei der Buchung die Anzahl der Abfuhrtermine pro Monat laut Abfuhrkalender an und teilst uns dauerhafte Änderungen mit (z. B. wöchentliche Bio-Abfuhr im Sommer). Bei einer dauerhaften Änderung der Terminanzahl passen wir die Monatspauschale zum Folgemonat an und informieren dich vorher per E-Mail.
(3) Verpasster Einsatz: Versäumen wir einen vereinbarten Einsatz, erstatten wir dir den anteiligen Einsatzpreis als Gutschrift; auf Wunsch holen wir den Einsatz, soweit sinnvoll, durch eine Sonderfahrt nach.
(4) Pausieren nach § 6a Abs. 8; für pausierte Monate entfallen Einsätze und Zahlung. Die Monatspauschale ist monatlich im Voraus fällig. Im Übrigen gilt § 6a.
§ 6e Rasenmähen: Saisonabo
(1) Rasenmähen erbringen wir in der Saison vom 15. März bis 15. November. Rasen-Abos pausieren im Winter automatisch: Bis zum Saisonstart finden keine Termine statt und es wird nichts abgebucht; ab dem 15. März läuft das Abo von selbst weiter. Die Winterpause belastet dein Pausenkontingent nach § 6a Abs. 8 nicht.
(2) Zahlung: In jeder vollen Saison ziehen wir den Saisonbetrag in 8 gleichen Monatsraten ein. In deiner ersten Saison zahlst du nur die Termine, die ab deinem Starttag bis zum 15. November in deinem Rhythmus noch stattfinden, und die Zusatzleistungen, die in dieser Zeit fällig sind. Eine Zusatzleistung, die zu einer Jahreszeit gehört (zum Beispiel Rasen sanden im Frühjahr), zählt in der ersten Saison nur, wenn diese Jahreszeit ab deinem Starttag noch kommt; sonst beginnt sie mit der nächsten Saison und ist dann in den Monatsraten enthalten. Wir buchen jeden Monat die normale Monatsrate ab; die letzte Rate vor dem 15. November enthält alles, was dann noch offen ist, und ab dem 15. November wird nichts mehr abgebucht. Ist der Betrag kleiner als eine Monatsrate, ziehen wir ihn einmal ganz ein. Die erste Abbuchung kommt mit der Buchung. Buchst du außerhalb der Saison oder liegt dein Starttag in der nächsten Saison, kommt sie zum Saisonstart am 15. März; bis dahin wird nichts abgebucht. Beträge und Tage aller Abbuchungen siehst du vor der Buchung im Bezahlschritt.
(3) Erstschnitt: Aufschläge für den Rasenzustand (z. B. hoher oder verwilderter Rasen) fallen im Abo nur beim ersten Termin an und werden als einmaliger Posten „Erstschnitt“ ausgewiesen; ab dem zweiten Termin gilt der reguläre Abo-Preis. Aufschläge für dauerhafte Eigenschaften (z. B. Hanglage) gelten für jeden Termin.
(4) Jahres-Zusatzleistungen (z. B. Nachsaat, Sanden, Kanten abstechen) führen wir zur fachlich passenden Jahreszeit aus; § 6a Abs. 4 gilt entsprechend. Für Kündigung und Pause gilt § 6a.
§ 7 Widerrufsrecht (nur Verbraucher:innen)
(1) Verbraucher:innen haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Die vollständige Belehrung und das Muster-Widerrufsformular findest du in unserer Widerrufsbelehrung. Online widerrufen kannst du über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ (auch in der Fußzeile jeder Seite); du bekommst sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
(3) Ohne diese Erklärung kann ein Termin innerhalb der Widerrufsfrist nicht gebucht werden. Zeitpunkt und Wortlaut deiner Erklärung speichern wir mit der Buchung.
(4) Unternehmenskund:innen haben kein Widerrufsrecht.
§ 8 Sonderbefunde vor Ort
(1) Glaskorrosion („blinde Fenster“): Nach langjährigem Wassereinfluss kann sich die Glasoberfläche dauerhaft verändern. Solche Scheiben werden auch durch fachgerechte Reinigung nicht klar. Der Partner prüft das vor Beginn und informiert dich. Du entscheidest dann, ob wir die Scheibe trotzdem reinigen oder sie auslassen; für ausgelassene Scheiben erstatten wir den anteiligen Preis.
(2) Eingewachsene Pflanzen, eingebrannter Mörtel, Kleber- oder Farbreste: Solche Befunde sind nicht im Festpreis enthalten. Wir informieren dich vor Beginn der Mehrarbeit und nennen den Preis. Ohne deine ausdrückliche Zustimmung erbringen wir die Mehrleistung nicht; die gebuchte Leistung führen wir aus, soweit das ohne die Mehrarbeit möglich ist.
(3) Nester und geschützte Tiere (vor allem beim Heckenschnitt): Der Partner prüft vor jedem Schnitt, ob Nester oder geschützte Tiere betroffen sind (§ 44 BNatSchG). Bei einem Befund brechen wir den Termin ab und verschieben ihn kostenfrei; ist ein Schnitt in der Saison nicht mehr möglich, erstatten wir den Preis.
§ 9 Haftung und Versicherung
(1) Wir haften für Schäden, die wir oder unsere Partner bei der Leistungserbringung verursachen, nach den gesetzlichen Vorschriften und den folgenden Absätzen. Für unsere Tätigkeit besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden.
(2) Unbeschränkt haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst) ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten haften wir nicht. Diese Beschränkungen gelten auch für unsere Mitarbeitenden und Partner.
(4) Bitte melde Schäden möglichst umgehend nach Entdeckung per E-Mail an info@handwerkeasy.de, gern mit Fotos und einer kurzen Beschreibung, damit wir sie schnell prüfen und mit der Versicherung regeln können. Deine gesetzlichen Rechte hängen nicht von dieser Meldung ab.
§ 10 Mängel und Reklamationen
(1) Ist eine Leistung mangelhaft, hast du zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Nachreinigung bzw. Nacharbeit). Melde Mängel bitte möglichst innerhalb von 7 Tagen nach dem Termin über das Kundenkonto, die Bewertungsseite oder per E-Mail an info@handwerkeasy.de, am besten mit Fotos, damit wir den Zustand noch nachvollziehen und nachbessern können. Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Bitte unberührt.
(2) Bei berechtigter Reklamation organisieren wir die Nacharbeit kostenfrei, in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Rückmeldung. Ist eine Nacharbeit nicht möglich, schlägt sie fehl oder ist sie dir nicht zumutbar, kannst du den Preis mindern; bei erheblichen Mängeln kannst du vom Vertrag für diesen Termin zurücktreten und erhältst den Preis zurück. Wir antworten auf Reklamationen in der Regel innerhalb eines Werktags.
§ 11 Kundenkonto
(1) Du kannst als Gast buchen oder ein kostenloses Kundenkonto anlegen. Der Zugang erfolgt ohne Passwort über einen Anmeldelink, den wir an deine E-Mail-Adresse senden. Halte dein E-Mail-Postfach deshalb vor unbefugtem Zugriff geschützt und gib Anmeldelinks nicht weiter.
(2) Im Kundenkonto siehst du deine Buchungen, Rechnungen, Abos und das Service-Heft mit den Fotos deiner Termine. Halte deine Kontaktdaten und Adressen aktuell; Mails und Rechnungen gehen an die dort hinterlegten Daten. Das Konto kannst du jederzeit per E-Mail an info@handwerkeasy.de löschen lassen; Buchungs- und Rechnungsdaten bewahren wir danach nur so lange auf, wie das Gesetz es verlangt (siehe Datenschutzerklärung).
§ 12 Datenschutz
Welche Daten wir wofür verarbeiten, an wen wir sie weitergeben und wie lange wir sie speichern, steht in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
HandwerkEasy ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. Bei Problemen melde dich bitte direkt bei uns; wir finden fast immer eine schnelle Lösung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucher:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(2) Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Wiesbaden. Für Verbraucher:innen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen dieser AGB gelten für neue Buchungen ab Veröffentlichung. Für laufende Abos gilt die bei der Buchung vereinbarte Fassung; Änderungen bieten wir dir in Textform an, sie werden nur mit deiner Zustimmung Vertragsbestandteil.